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AGB

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Blick:
(Stand: 6.10.2003)

   

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von mobileGate Telekommunikations GmbH, (nachfolgend: mobileGate) erbrachten Leistungen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ergänzend hierzu gelten — soweit vorhanden — die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Dienst- oder sonstige Leistungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen.

1.2 Sowohl die Allgemeinen als auch die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur soweit, wie sie den nachfolgenden Bestimmungen nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn mobileGate in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 Jede Änderung dieser AGB wird dem Vertragspartner mitgeteilt und wird diesem gegenüber wirksam, wenn er der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Hierauf wird der Vertragspartner hingewiesen werden.

2. Leistungen Es gelten die Leistungen als vertraglich vereinbart, die sich aus den jeweiligen Einzelverträgen über die betreffende Dienstleistung oder Lizenzierung und den sonstigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und mobileGate ergeben.

3. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Durchführung der geschuldeten Leistungen durch mobileGate zu erbringen. Insbesondere ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen; mobileGate die Installation und Konfiguration technischer Einrichtungen sowie von Software zu ermöglichen, wenn und soweit dies erforderlich ist und Installationen nicht durch den Vertragspartner selbst vorgenommen werden; mobileGate erkennbare Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen; bei Störungsmeldungen die für die Abhilfe der Störung zweckdienlichen Informationen in nachvollziehbarer Form anzugeben (Fehlerreport). Der Vertragspartner hat mobileGate die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich bei der Prüfung herausstellt, dass die Störung durch den Vertragspartners verursacht wurde. Der Vertragspartner ist bei Störungsmeldungen verpflichtet mobileGate die notwendigen Protokolldateien zu übermitteln. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die missbräuchliche oder die nach jeder in Betracht kommenden Rechtsordnung rechts- oder sittenwidrige Nutzung der Dienstleistungen oder Lizenz zu unterlassen und zu unterbinden, soweit diese Nutzung in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich lag. Der Vertragspartner hat mobileGate unverzüglich schriftlich jede Änderung seines Namens, seines Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kreditkartennummer nebst Gültigkeitsdatum und Kreditkartenabrechnungsstelle mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsausgestaltung und/oder —durchführung erforderlich sind. Gleiches gilt für jede Änderung in der Verwendung der Dienstleistungen für unternehmerische oder außerunternehmerische Zwecke. mobileGate ist zur Erbringung der geschuldeten Leistungen nur verpflichtet, wenn und soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbart; unterbleibt eine solche Vereinbarung, gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die betreffende Leistung. Sämtliche von mobileGate genannten Preise verstehen sich, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

4.2 Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von mobileGate.

4.3 Gegen Forderungen von mobileGate kann der Vertragspartner nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Vertragspartners, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden grundsätzlich dem Rechnungskonto des Vertragspartners gutgeschrieben und können mit der nächst-fälligen Forderung verrechnet werden.

4.4 Die Störung oder der Ausfall der technischen Ausstattung oder der internen (Netz-) Infrastruktur beim Vertragspartner entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

4.5 mobileGate ist jederzeit berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung des Vertragspartners abhängig zu machen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sämtliche Rechnungen von mobileGate sind 30 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum fällig.

5.2 Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Vertragspartner mobileGate die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist mobileGate nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Nutzung der Dienst- oder sonstige Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags zu unterbinden. Das Recht von mobileGate zur außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzuges bleibt hiervon unberührt.

5.4 Ab Zahlungsverzug werden Zahlungen mit fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst.

5.5 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von mobileGate wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ist mobileGate berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.

6. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die mobileGate oder deren Zulieferer die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen mobileGate, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. mobileGate unterrichtet den Vertragspartner, soweit möglich, in geeigneter Form über den Eintritt eines solchen Umstandes.

7. Haftung

7.1 Schadenersatzansprüche gegen mobileGate sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, mobileGate hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. mobileGate haftet in gleicher Weise, wenn von einem gesetzlichen Vertreter oder leitenden Mitarbeiter eine Pflicht, die für die Erfüllung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.

7.2 Soweit mobileGate dem Grunde nach haftet, wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Schadensfall durch einen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von mobileGate grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

7.3 Die Haftung von mobileGate übersteigt in keinem Fall den Betrag der von mobileGate abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Vertragspartners ist mobileGate bereit, eine Exzedentenhaftpflichtver-sicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben die Rechte des Vertragspartners durch diese Klausel unberührt.

7.4 Alle Schadensersatzansprüche gegen mobileGate verjähren innerhalb von sechs Monate nach ihrem Entstehen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder Ansprüche wegen unerlaubter Handlung vorliegen.

7.5 Soweit die Haftung von mobileGate ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der angestellten und freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von mobileGate.

8. Inhalte der Homepages

8.1 Da verschiedene, aus dem Internet verfügbare Informationen nur für Erwachsene gedacht sind oder auf manche Personen anstößig wirken, kann es vorkommen, dass Suchergebnisse durch die Benutzung von mobileGate Produkten automatisch und ungewollt Links oder Verbindungen zu anstößigem Material herstellen. mobileGate kann nicht ausschließen, dass derartige Fälle vorkommen können. Eine computergesteuerte Suchtechnologie liefert verständlicherweise nicht ausschließlich solche Ergebnisse, die tatsächlich gesucht wurden. Gelegentliche unerwünschte Treffer sind deshalb nicht zu vermeiden.

8.2 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Vertragspartner in Kauf.

9. Datenschutz

9.1 Soweit Mitarbeiter der mobileGate bei den Arbeiten an der Software vor Ort beim Vertragspartner oder in den Räumlichkeiten von mobileGate personenbezogene oder kundeninterne, vertrauliche Daten zu verarbeiten haben, unterwirft sich mobileGate allen Bestimmungen zur Einhaltung der Geheimhaltung vertraulicher Informationen sowie zur Einhaltung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

9.2 mobileGate weist darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die erforderlichen Kunden- oder Lieferantendaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden.

10. Sonstiges

10.1 mobileGate kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag auch Dritter bedienen. Hierdurch kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten zustande.

10.2 Der Vertragspartner ist zur Übertragung der Rechte und Pflichten auf Dritte oder zur Abtretung von Ansprüchen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mobileGate berechtigt.

10.3 Auf sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und mobileGate findet das Recht der Republik Österreich Anwendung.

10.4 Erfüllungsort für sämtliche von mobileGate geschuldeten Leistungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck